Unsere aktuellen Coronaschutzmaßnahmen seit dem 15.11.2021
In unseren Geschäftsräumen und bei unseren Veranstaltungen gilt ab dem 15.11.2021 die 2G-Regel (vollständig geimpft, genesen + geimpft). Personen, die sich mangels Information darauf nicht einstellen konnten, werden noch bis zum 19.11.2021 auch nach der 3G-Regel zugelassen, wenn der letzte negative Corona-Test nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt.
Personen ohne Erfüllung des 2G-Status dürfen unsere Räume ab dem 20.11.2021 nicht mehr betreten und an unseren Veranstaltungen ab diesem Tag nicht mehr teilnehmen.
Für Veranstaltungen gilt – soweit der Gesetzgeber nichts anderes festlegt – dass bei ausreichender Durchlüftung die medizinischen oder FFP2-Masken (bzw. gleichwertig) am Platz abgelegt werden dürfen. Ist eine ausreichende Durchlüftung nicht gegeben, darf nur der/die Dozentin die Maske absetzen. Bei Verlassen der Platzes ist eine Maske zu tragen.
Im Freien darf auf die Maske verzichtet werden, wenn der Abstand von 1,50 m eingehalten wird.
SeminarteilnehmerInnen und Gäste mit Erkältungserscheinungen müssen draußen bleiben.
Das gilt auch für SeminarteilnehmerInnen und Gäste mit einer entsprechenden Warnmeldung.